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Datenschutz: Beschwerden wegen privater Kameras in Sachsen nehmen zu | MDR.DE
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Jack Ryan
2024-01-28 14:15:33 UTC
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Immer mehr Beschwerden in Sachsen wegen privater Kameras

Private Videoüberwachung ist in Sachsen immer häufiger ein Fall für den Datenschutz. Das teilte die Landesdatenschutzbeauftragte Juliane Hundert mit. Innerhalb von zwei Jahren sei die Zahl der Beschwerden, die der Behörde vorliegen, von 140 Fällen auf 200 gestiegen. Demnach erzeugten vor allem Kameras in der Nachbarschaft Unmut. Bürger fühlten sich dadurch überwacht.

Datenschutzbeauftragte: Nur eigenes Grundstück filmen ist erlaubt

In etlichen Fällen waren die Überwachungskameras auf Gehwege und Parkplätze gerichtet. Gefilmt werden dürfe aber nur das eigene Grundstück, betonte die Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert. Sobald Fremde - wie der Briefträger oder Pflegedienste - Zugang hätten, müsse auf die Kamera hingewiesen werden. "Nur bei jeder dritten Videoüberwachung, die ich aufgrund einer Beschwerde prüfe, ist datenschutzrechtlich nichts zu beanstanden". Bei Privatpersonen erfolge der Kameraeinsatz überwiegend rechtswidrig.

Bußgelder bis zu 1.000 Euro drohen

Eine unzulässige Kamera kann mit Geldstrafen von 100 bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Im vergangenen Jahr hat die Datenschützerin sieben Bußgelder wegen des rechtswidrigen Einsatzes von Dashcams festgesetzt. Ein weiteres Bußgeld wurde gegen einen Mieter verhängt, der den Innenhof eines Mehrfamilienhauses mit einer stationären Videokamera überwacht hatte. Weil sich der polizeibekannte Mann nicht kooperativ zeigte, wurde seine Wohnung durchsucht, um die Videoaufzeichnungen sicherzustellen.

<https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/video-ueberwachung-datenschutz-beschwerde-100.html>
F. W.
2024-02-07 09:28:28 UTC
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Post by Jack Ryan
Eine unzulässige Kamera kann mit Geldstrafen von 100 bis zu 1.000
Euro geahndet werden. Im vergangenen Jahr hat die Datenschützerin
sieben Bußgelder wegen des rechtswidrigen Einsatzes von Dashcams
festgesetzt. Ein weiteres Bußgeld wurde gegen einen Mieter verhängt,
der den Innenhof eines Mehrfamilienhauses mit einer stationären
Videokamera überwacht hatte. Weil sich der polizeibekannte Mann
nicht kooperativ zeigte, wurde seine Wohnung durchsucht, um die
Videoaufzeichnungen sicherzustellen.
Dashcams sind - dem Namen nach - "Dashboard-Cameras", also Kameras, die
im Auto "am Armaturenbrett" arbeiten. Diese Kameras sind grundsätzlich
erlaubt, wenn sie _nicht dauerhaft_ aufnehmen und z. B. jede Aufnahme
nach 60 Minuten löschen. Einzelne Gerichte lassen die Aufnahmen

Videokameras an der Hauswand sind keine Dashcams. Für sie gilt etwas
anderes. Grundsätzlich kann der private Bereich überwacht werden und
auch der öffentliche ist nicht immer tabu. Am wichtigsten ist, dass
jeder sieht und versteht, dass da Kameras sind, von wem und warum sie da
hängen. Und zwar _bevor_ man den Sichtbereich der Kamera betritt.

FW

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