Jack Ryan
2024-01-16 21:09:56 UTC
Google-Nutzer können nun entscheiden, welche Dienste des Konzerns
Daten untereinander austauschen dürfen. Hintergrund ist der
Digital Markets Act (DMA) in der EU.
Nutzer von Google-Angeboten haben in den EU-Staaten ab sofort die
Möglichkeit, zu konfigurieren, welche Dienste des Konzerns Daten
untereinander austauschen dürfen. Diesen Schritt geht Google
nicht ganz freiwillig. Vielmehr erfordert der Digital Markets Act
(DMA) diese Änderung, der am 6. März in den Ländern der
Europäischen Union in Kraft tritt.
Google beschreibt auf seinen Support-Seiten, für welche Dienste
diese Einstellungen möglich sind. Das sind neben der klassischen
Google Suche und YouTube auch die über Google ausgespielten
Werbeschaltungen. Dazu kommen die Google Play Dienste, der Chrome-
Browser, Google Shopping und Google Maps.
Diese Möglichkeiten haben die Nutzer
Kunden haben die Möglichkeit, zu entscheiden, ob alle Dienste
miteinander verknüpft bleiben oder ob beispielsweise einzelne
Services ausgeschlossen werden. Es ist auch möglich, bestimmte
Angebote verknüpft zu lassen, während die anderen Dienste vom
Datenaustausch ausgeschlossen bleiben.
Anwender müssen damit rechnen, dass nicht mehr alle Dienste wie
gewohnt funktionieren, wenn die Verknüpfungen eingeschränkt oder
aufgehoben werden. So kann beispielsweise Werbung, die für den
Kunden relevant ist, nur dann angezeigt werden, wenn Google Ads
aus anderen Diensten "weiß", für welche Produkte sich der Nutzer
interessieren könnte.
So werden die Einstellungen vorgenommen
Darüber hinaus beschreibt Google im Support-Bereich seiner Webseite,
wie sich die personalisierte Konfiguration bei Bedarf einrichten
lässt. Dazu muss das Google-Konto geöffnet werden. Dort gibt es
unter dem Punkt "Daten und Datenschutz" die "verknüpften Google-
Dienste".
Im nächsten Schritt können die Nutzer auswählen, welche Dienste
verknüpft werden bzw. bleiben sollen. Services, die im Menü nicht
auftauchen, sind auch in Zukunft grundsätzlich miteinander
verbunden, sodass ein Datenaustausch stattfindet. Nach der
persönlichen Konfiguration müssen die vorgenommenen Änderungen
noch bestätigt werden.
Google weist darauf hin, dass die Einstellungen zwar schon jetzt
vorgenommen werden können. Sie greifen aber erst zum 6. März - also
zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des DMA. Wie es weiter heißt,
können die vorgenommenen Einstellungen jederzeit abgerufen und
bei Bedarf auch wieder geändert werden.
<https://www.teltarif.de/google-datenschutz-einstellungen/news/94268.html>
Daten untereinander austauschen dürfen. Hintergrund ist der
Digital Markets Act (DMA) in der EU.
Nutzer von Google-Angeboten haben in den EU-Staaten ab sofort die
Möglichkeit, zu konfigurieren, welche Dienste des Konzerns Daten
untereinander austauschen dürfen. Diesen Schritt geht Google
nicht ganz freiwillig. Vielmehr erfordert der Digital Markets Act
(DMA) diese Änderung, der am 6. März in den Ländern der
Europäischen Union in Kraft tritt.
Google beschreibt auf seinen Support-Seiten, für welche Dienste
diese Einstellungen möglich sind. Das sind neben der klassischen
Google Suche und YouTube auch die über Google ausgespielten
Werbeschaltungen. Dazu kommen die Google Play Dienste, der Chrome-
Browser, Google Shopping und Google Maps.
Diese Möglichkeiten haben die Nutzer
Kunden haben die Möglichkeit, zu entscheiden, ob alle Dienste
miteinander verknüpft bleiben oder ob beispielsweise einzelne
Services ausgeschlossen werden. Es ist auch möglich, bestimmte
Angebote verknüpft zu lassen, während die anderen Dienste vom
Datenaustausch ausgeschlossen bleiben.
Anwender müssen damit rechnen, dass nicht mehr alle Dienste wie
gewohnt funktionieren, wenn die Verknüpfungen eingeschränkt oder
aufgehoben werden. So kann beispielsweise Werbung, die für den
Kunden relevant ist, nur dann angezeigt werden, wenn Google Ads
aus anderen Diensten "weiß", für welche Produkte sich der Nutzer
interessieren könnte.
So werden die Einstellungen vorgenommen
Darüber hinaus beschreibt Google im Support-Bereich seiner Webseite,
wie sich die personalisierte Konfiguration bei Bedarf einrichten
lässt. Dazu muss das Google-Konto geöffnet werden. Dort gibt es
unter dem Punkt "Daten und Datenschutz" die "verknüpften Google-
Dienste".
Im nächsten Schritt können die Nutzer auswählen, welche Dienste
verknüpft werden bzw. bleiben sollen. Services, die im Menü nicht
auftauchen, sind auch in Zukunft grundsätzlich miteinander
verbunden, sodass ein Datenaustausch stattfindet. Nach der
persönlichen Konfiguration müssen die vorgenommenen Änderungen
noch bestätigt werden.
Google weist darauf hin, dass die Einstellungen zwar schon jetzt
vorgenommen werden können. Sie greifen aber erst zum 6. März - also
zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des DMA. Wie es weiter heißt,
können die vorgenommenen Einstellungen jederzeit abgerufen und
bei Bedarf auch wieder geändert werden.
<https://www.teltarif.de/google-datenschutz-einstellungen/news/94268.html>